Die Beziehung zwischen Kindern und ihren Großeltern rückt nicht zuletzt aufgrund der steigenden Lebenserwartung der Großelterngeneration in den Blickpunkt der Wissenschaft. Die lex lata, insbesondere § 1685 I BGB, wird der Bedeutung dieser für das Kindeswohl zentralen Beziehung nicht gerecht; die restriktive Rechtsprechung höhlt das Umgangsrecht weiter aus. Der Reformbedarf ist unübersehbar.