Deutsche Gerichte sprechen Klägern zunehmend Schadensersatz wegen DS-GVO-Verstößen zu. Beklagte Unternehmen mussten hierbei immaterielle Schäden von bis zu 5.000 Euro ersetzen. Derartige Schadensersatzforderungen bergen erhebliche Risiken für Unternehmen, denn sie betreffen oft eine Vielzahl möglicher Kläger und beruhen auf sehr ähnlichen oder sogar identischen Sachverhalten. Daher lassen sie sich mit überschaubarem Aufwand massenhaft geltend machen. Der Überblick stellt die den Beklagten drohenden Risiken und die verfahrensrechtlichen Besonderheiten von Schadensersatzklagen nach Art. 82 DS-GVO dar. Zudem zeigt er anhand der aktuellen Rechtsprechung prozessuale Strategien für solche Verfahren und die Folgen einer aktuellen Entscheidung des BVerfG zu DS-GVO-Schadensersatz auf.