[---] Es geht um die Europäisiserung und Optimierung des Rechtsschutzes bei überlangen Zivikverfahren. Ausgangspunkt soll eine rechtstatsächliche Betrachtung sein. Sodann ist zu zeigen, dass jedermann nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und nach dem Grundgesetz ein Recht auf ein Verfahren in angemessener Frist hat. [---]