owohl die Zahlung von Dividenden als auch die Durchführung von Aktienrückkäufen ist regelmäßig mit einem erheblichen Abfluss von Liquidität auf Seiten der Gesellschaft verbunden. In Krisenzeiten rücken vor diesem Hintergrund die insoweit bestehenden Vorstandspflichten besonders in den Fokus. Der Beitrag unternimmt es daher, die Handlungsspielräume des Vorstands in der Krise mit Blick auf diese beiden funktional vergleichbaren Alternativen des Zahlungsmitteltransfers von der Gesellschaft an ihre Aktionäre zu beleuchten. Dabei zeigt sich, dass die Pflichtenlage der Vorstandsmitglieder in Bezug auf beide Instrumente im Wesentlichen identisch ist. Diese in der bisherigen Diskussion weitgehend unberücksichtigt gebliebene Erkenntnis setzt sich im Kontext der gesetzlichen Neuerungen durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) fort, welches auch im Hinblick auf Dividenden und Aktienrückkäufe zu einer erheblichen Änderung der Pflichtenlage in Krisensituationen führt.