Theatern in staatlicher Trägerschaft kommt eine besondere organisationsrechtliche Doppelrolle zwischen staatlicher Steuerung und künstlerischer Freiheit zu. An dieser Doppelrolle setzt sowohl die Forderung nach grundrechtlichem Schutz der künstlerischen Freiheit gegen politische Einflussnahme der Theaterträger als auch die konträre Forderung nach parteipolitischer Neutralität des künstlerischen Theaterpersonal an. Im Rahmen der dogmatisch schwer erfassbaren Situation der „Grundrechtsausübung im Amt“ verdrängt die Kunstfreiheit die staatliche Bindung an die Chancengleichheit der Parteien.