Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie hat der Gesetzgeber auf die rechtlichen Auswirkungen auf den Gebieten des Schuldrechts (allgemeiner Teil sowie Miet- und Pachtrecht, Dauerschuldverhältnisse, Verbraucherdarlehens- und Lieferverträge) sowie des Gesellschafts- und Insolvenzrechts reagiert. Insbesondere die Regelungen auf dem Gebiet des Schuldrechts stellen einen Versuch dar, den Wegfall der großen Geschäftsgrundlage zu kodifizieren und haben das Potential, zu Lehrbuchbeispielen zu werden.