Wie andere Staaten der romanischen Rechtstradition verfügt Frankreich über einen Conseil d'Etat (Staatsrat). Er wurde 1799 durch Napoleon gegründet und hat seinen Sitz im Gebäude des Palais Royal in Paris. Seine Aufgaben sind nicht auf die Rechtsprechung in Verwaltungssachen beschränkt, sondern reichen in den Bereich aller drei staatlichen Gewalten hinein. Hauptaufgabe ist traditionell die Beratung der Regierung, insbesondere im Rahmen der Gesetzgebung. Daneben steht die rechtsprechende Funktion als oberstes Verwaltungsgericht Frankreichs. Hinzu kommen Verwaltungsaufgaben, die hier nur kurz erwähnt seien: Der Conseil d'Etat ist für die Verwaltung der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, also insbesondere der Verwaltungsgerichte erster Instanz (tribunaux adminstratifs, TA) und der 1987 geschaffenen Oberverwaltungsgerichte (cours administratives d’appel, CAA). Seit 2009 gilt dies auch für den Asylgerichtshof (Cour nationale du droit d’asile - CNDA) in Montreuil. Der Vizepräsident des Conseil d'Etat verwaltet nicht nur das Budget dieser Instanzgerichte, er ist auch oberster Dienstherr deren gesamten Personals. Bei diesen Verwaltungsaufgaben wird er von einem Generalsekretär unterstützt. Im Vordergrund dieses Beitrags sollen nach einer Darstellung der Leitung, der Mitglieder und ihres Werdegangs die beiden primären Betätigungsfelder des Conseil d'Etat stehen, nämlich die beratende und die rechtsprechende Funktion.