Aberglaube schürt Ängste, weckt aber auch Hoffnungen, insbesondere in Krisensituationen. Die bestehende Nachfrage bildet den fruchtbaren Boden für ein umfangreiches Angebot aus Bereichen wie Astrologie, Magie, Voodoo oder Geisterbeschwörungen, um nur einige Erscheinungsformen zu nennen. Derartige Praktiken werden hier unter dem Begriff „übersinnliche Dienstleistungen“ zusammengefasst. Rechtsfragen aus diesem schillernden Metier haben bereits sämtliche Gerichtszweige beschäftigt. Dieser Beitrag beschränkt sich auf die Beleuchtung einiger zivilrechtlicher Fragen. Schwerpunkte bilden die (Un-)Möglichkeit übersinnlicher Leistungen nach § 275 Abs. I BGB, die Gegenleistungspflicht der Kunden sowie der Vertrieb über digitale Plattformen.