Das grundrechtsgleich gewährleistete Alimentationsprinzip hat zuletzt einen bemerkenswerten Bedeutungszuwachs erlebt. Mit einer Reihe von Judikaten hat das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Vorgaben deutlich verschärft. Ein wesentlicher Baustein dabei ist eine besondere Begründungspflicht des Besoldungsgesetzgebers. Diese ist bisher jedoch ein zahnloser Tiger geblieben. Das wiegt umso schwerer, da sich das Alimentationsprinzip wegen der in der COVID-19-Pandemie rasant steigenden Neuverschuldung schon bald bei haushalterischen Konsolidierungsbemühungen wird bewähren müssen.