Die Informationsfreiheitsgesetze bergen die Gefahr, wettbewerbsrelevante Geschäftsgeheimnisse offenzulegen. Dennoch scheint sich in der Industrie und Verwaltung die Klarsicht für die infolgedessen erforderliche schutzauslösende Informationsübermittlung und den sensiblen -umgang noch nicht vollends entwickelt zu haben. Dieser Umstand sowie das kürzlich in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) bieten Anlass, einen Blick auf die Architektur des Geschäftsgeheimnisschutzes im Informationsfreiheitsrecht und deren Betroffenheit durch das GeschGehG zu werfen.