In den vergangenen Jahrzehnten ist es zunehmend schwieriger geworden, Großprojekte zeitnah und zugleich rechtssicher zuzulassen. Planung, Zulassung und Bau beispielsweise von Infrastrukturvorhaben sehen sich mit erheblichem Widerstand konfrontiert, weil Verstöße gegen Umweltrecht oder eine Verletzung eigener Belange beklagt werden. Entsprechende Rechtsstreitigkeiten führen zu jahrelanger Rechtsunsicherheit. Häufig besteht aber zugleich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer möglichst zeitnahen Realisierung solcher Projekte. Seit Jahrzehnten versucht der Gesetzgeber mit bescheidenem Erfolg, Verfahrensbeschleunigungen zu erzielen. Jüngster Versuch ist die wiederentdeckte sogenannte Legalplanung – also die "Planung“ durch die Legislative mittels sogenannter (Investitions‑)Maßnahmen- oder Projektgesetze. [---] Nach dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz – MgvG) vom 22. 3. 2020 – ergänzt durch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. 8. 2020 – sollen künftig 29 konkret benannte Infrastrukturprojekte im Bereich der Schienenwege, Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen statt durch Planfeststellung durch Parlamentsgesetz zugelassen werden können (B.). Ziel ist nicht nur eine schnellere Vorhabenrealisierung, sondern auch eine Akzeptanzsteigerung in der Bevölkerung.