Die Wichtigkeit von Krypto-Token und Kryptowährungen wie beispielsweise dem Bitcoin nimmt stetig zu. Der Aufsatz zeigt, dass das deutsche Zivilrecht mit den Entwicklungen moderner Technologie mithalten kann und auch in Phasen, in denen der Gesetzgeber sich (noch) nicht geäußert hat, zu sinnvollen Lösungen führt. Krypto-Token sind unter bestimmten Voraussetzungen Sachen entsprechend § 90 BGB und können daher wie bewegliche Sachen übereignet werden. Außerdem müssen datenbankrechtliche Leistungsschutzrechte an der für Transaktionen erforderlichen Blockchain eingeräumt oder oder es muss auf sie verzichtet werden.