Zuletzt haben mehrere spektakuläre Entscheidungen zum Klimaschutz für große öffentliche Aufmerksamkeit gesorgt, darunter hierzulande der Beschluss des BVerfG zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Klimaschutzgesetzes. In den Niederlanden hat jetzt ein Gericht in erster Instanz ein Unternehmen verpflichtet, CO2-Emissionen zu reduzieren. Eine genauere Betrachtung zeigt indes: Im demokratischen Rechtsstaat sind die Gerichte nicht die richtigen Instanzen, um über Zeitpunkt und Umfang der Begrenzung von Treibhausgasemissionen zur Vermeidung globaler Klimaschäden zu entscheiden. Vielmehr sind die dabei erforderlichen diffizilen Allokations- und Abwägungsentscheidungen auf der politischen Ebene zu treffen und zu verantworten – auch wenn dies bisher nicht zufriedenstellend gelungen ist.