Digitale autonome Systeme, die über eigene "Entscheidungsspielräume“ verfügen, haben eine intensive rechtswissenschaftliche Debatte über die Eignung des Haftungsrechts zur Verteilung und Steuerung der neuen technischen Risiken ausgelöst. Auf europäischer Ebene hat das Parlament die Initiative ergriffen und eine Verordnung über die Haftung für Künstliche Intelligenz entworfen, die der Kommission zur Adoption empfohlen wird. Das Europäische Parlament unterscheidet zwischen Hochrisikosystemen, die einer verschuldensunabhängigen Haftung unterworfen werden, und Systemen mit normalen Risiken, für die eine Verschuldenshaftung gelten soll, deren Ausgestaltung dem nationalen Recht überlassen bleibt. Bei den Haftungsadressaten unterscheidet der Entwurf zwischen Frontend- und Backend-Betreibern. Diese Weichenstellungen werden in dem nachfolgenden Beitrag einer kritischen Würdigung unterzogen. Darüber hinaus wird das Verhältnis der vorgeschlagenen Regelung zu bestehenden Haftungsregimen, insbesondere der Produkthaftungs-Richtline untersucht. Wie sich zeigen wird, kann die Initiative des Parlaments in der bisherigen Form nicht überzeugen.