Das European Law Institute hat Prinzipien für die COVID-19-Krise (ELI Principles for the COVID-19 Crisis) verabschiedet. In 15 Artikeln werden Rechtsgrundsätze zum Umgang mit der Krise formuliert. Die allermeisten davon betreffen nicht das Privatrecht, sondern das Verfassungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, in welchem Umfang die Krise die Einschränkung von Grundrechten legitimiert. Die Antwort der Verfasser lautet: So wenig wie nötig. In Art. 1 II COVID-19 Prinzipien heißt es, die Staaten seien berechtigt, fundamentale Rechte und Freiheiten im Interesse des Schutzes von Gesundheit und Menschenleben einzuschränken, aber nur unter der Bedingung, dass die Maßnahmen begrenzt würden auf dasjenige, was inhaltlich unbedingt notwendig und verhältnismäßig sei, was zeitlich auf die Dauer der Krise begrenzt bleibe, und was in der üblichen Weise von Parlamenten und Gerichten überprüft würde. [---]