Mit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) am 1.1.2023 trifft Unternehmen eine ganze Reihe von Bemühenspflichten zur Einhaltung von menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Rechtspositionen in ihren Lieferketten. Dieser Beitrag konturiert die Dogmatik der Bemühenspflichten und ordnet die einzelnen Pflichten in verschiedene Handlungskategorien ein.