[---] Das Verfassungsgericht werde unter Einschluss des Völkerrechts umfangreich rechtsvergleichend arbeiten, abgesichert und begleitet durch einen ständigen institutionalisierten Austausch zwischen den Gerichten sowie durch ein internationales Netzwerk der Verfassungsrichter. Kurz: Rechtsvergleichung müsse künftig den Berufsalltag eines jeden Verfassungsjuristen prägen und bestimmen. [---] Wer hat aus heutiger Perspektive Recht behalten? Dieser Frage möchte ich mit Blick auf die Forschungsgebiete des Max-Planck-Instituts – das Völkerrecht sowie das öffentliche Recht anderer Staaten – und ihre Bedeutung in der Arbeit des Bundesverfassungsgerichts im Folgenden nachgehen.