Mit der zunehmenden Digitalisierung des Alltags gewinnen Geschäftsmodelle, die auf das „Teilen“ von Eigentum und anderen Ressourcen ausgerichtet sind, erheblich an Bedeutung. Diese innovativen Konzepte lassen sich unter dem Begriff „Sharing Economy“ zusammenfassen. Dabei treffen sie auf ein in seiner Struktur über 100 Jahre altes BGB. Dieser Beitrag beleuchtet die damit verbundenen zentralen Herausforderungen für das allgemeine Schuldrecht und das Sachenrecht.