Jüngst brachte das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur Wahlprüfungsbeschwerde aufgrund des geringen Frauenanteils im Deutschen Bundestag eines der Kardinalprobleme der Paritätsdebatte auf den Punkt: Die Frage danach, ob der nach herrschender Meinung bislang formell verstandene Gleichheitsbegriff im Wahlrecht zugunsten eines materiellen Verständnisses von Gleichheit weichen muss. Einer Systematisierung sowie einer Beantwortung dieser dogmatischen Grundlagenfrage widmet sich der folgende Beitrag.