Der Bund hat im Jahr 2020 zur Abfederung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Hilfe von zwei Nachtragshaushaltsgesetzen zusätzliche Kredite aufgenommen, die die im Grundgesetz hierfür vorgesehene Obergrenze (sog. „Schuldenbremse“) um 118,7 Milliarden Euro überschreiten. Zur Gegenfinanzierung dieser Kredite wird aktuell die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe diskutiert und zur Begründung die historische Parallele des durchgeführten Lastenausgleichs in der Bundesrepublik Deutschland der Nachkriegszeit herangezogen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe zur Refinanzierung der staatlichen Ausgaben des Bundes zur Bewältigung der COVID 19 Pandemie verfassungsrechtlich zulässig ist.