Unternehmer, zB Gastwirte, Hoteliers, Betreiber von Sport- und Freizeiteinrichtungen etc., sehen sich als Verlierer des ersten Lockdown. Entschädigungsforderungen werden damit untermauert, man sei als Nichtstörer in Anspruch genommen worden. Kann diese dem subjektiven Gerechtigkeitsempfinden entspringende Behauptung sicherheitsrechtlich verifiziert werden?