In seinem Urteil zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND hat das BVerfG grundlegende Aussagen zur Funktion der Nachrichtendienste innerhalb der Sicherheitsarchitektur getroffen, die es in den kurz darauf ergangenen Beschlüssen zur Bestandsdatenauskunft und zum Antiterrordateigesetz weiter zu konkretisieren und mit seinen zahlreichen Judikaten zum Sicherheitsverfassungsrecht zu systematisieren suchte. Die Funktion bestimmt den Zweck der nachrichtendienstlichen Datenerhebung, der die Grenzen der weiteren Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, erhobener personenbezogener Daten determiniert. Der Beitrag zeigt, dass es dem BVerfG nach wie vor nicht gelungen ist, die dogmatischen Fragmente seiner Entscheidungen zu einem kohärenten System zusammenzuführen, und unternimmt daher den Versuch einer Rekonstruktion aus dem Textbefund des Grundgesetzes.