Der Begriff des Trennungsgebots entstammt einer hitzigen rechtspolitischen Debatte aus der Anfangszeit des Datenschutzrechts. Zunächst handelt es sich lediglich um ein Beispiel für die geforderte "informationelle Gewaltenteilung". In der Folgezeit unternahmen die Vorkämpfer des Datenschutzes immer ambitioniertere Versuche, die organisatorische und befugnisrechtliche Trennung verfassungsrechtlich abzuleiten. Diese Bemühungen halten – wie inzwischen zahlreiche Untersuchungen gezeigt haben – einer Überprüfung anhand der historischen Quellen nicht stand. Auch Text und Systematik des Grundgesetzes bieten keine tragfähige Grundlage. Ex post betrachtet handelt es sich beim Trennungsgebot um einen frühen Fall von "fake news". Um dem erwünschten rechtspolitischen Ziel zum Durchbruch zu verhelfen, wurde einfach ein passendes Verfassungsgebot erfunden und durch reges Publizieren verbreitet. [---]