Im Zuge von Großveranstaltungen und Versammlungen wird der Mikroblogging-Dienst Twitter von der zuständigen Polizei zunehmend als Kommunikationsmedium genutzt, um sowohl Teilnehmer als auch Unbeteiligte über aktuelle Geschehnisse unmittelbar informieren zu können. Bei der Betrachtung einschlägiger Literatur zeigt sich, dass es gerade diese Thematik ist, deren polizeirechtlichen Rahmenbedingungen und verfassungsrechtlichen Grenzen noch weitgehend ungewiss, jedoch für die tagtägliche Polizeiarbeit wesentlich sind. Dieser Beitrag dient dazu, einen Überblick de lege lata zu geben, die in diesem Zusammenhang ergangene Rechtsprechung zu analysieren und die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten der Polizei zu skizzieren.