Wieder einmal wird in der Bundesrepublik über die Einführung von Kindergrundrechten in das Grundgesetz gestritten. Der Beitrag untersucht die jüngst vorgelegten Entwürfe und stellt sie einander vergleichend gegenüber. Es zeigt sich, dass die bisherigen Überlegungen vor allem von der Unsicherheit getragen sind, ob und inwieweit die Beteiligung von Kindern bei staatlichen Entscheidungen, die sie betreffen, auf ein verfassungsrechtliches Fundament gestellt werden sollte.