Veränderungen sind häufig durch eine diffuse Mischung aus Freude auf das Neue und Trauer über das Vergangene gekennzeichnet. Ganz ähnlich verhält es sich mit den BVerfG-Entscheidungen zum Recht auf Vergessen, die die Rolle des Verfassungsgerichts und der Wissenschaft nachhaltig verändern werden. Der Beitrag konzentriert sich auf diese mittelfristigen Transformationsprozesse, die in der Grundrechtsrechtsprechung des Ersten Senats eine gänzlich andere Entwicklung nehmen als in der Europajudikatur des Zweiten Senats. [---]