Dass der Staat in Krisensituationen eine besondere Rolle spielt, ist derzeit wieder zu beobachten. Er soll helfen und stabilisieren, wozu ihm das Recht verschiedene »Krisenreaktionsmechanismen« an die Hand gibt. Schon während der Bankenkrise ab 2008 haben sich Verstaatlichungsmaßnahmen zu einem probaten Mittel der Wirtschaftspolitik entwickelt und könnten in der aktuellen Corona-Krise sehr schnell und in bis dahin unbekanntem Umfang zum Einsatz gelangen, etwa durch den jüngst eingerichteten Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Beitrag entwickelt derartige »Verstaatlichungen in Krisenzeiten« oder »Notverstaatlichungen« als eigene Kategorie und setzt sich mit ihren verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen auseinander.