Recht bedient sich Ausschließlichkeit, um technischen Fortschritt zu fördern. Nutzungsexklusivität und Teilhabe gelten jedoch als konträr. Ausschließlichkeitsrechte sind daher in der COVID-19-Pandemie mit der besonderen Sorge behaftet, den Zugang zu wesentlichen Innovationen zu behindern. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit pandemierelevanten Zugangslösungen und alternativen Innovationsmechanismen. Er zeigt erheblichen Forschungsbedarf auch für die Zeit nach der Pandemie auf, verdeutlicht jedoch gleichzeitig, dass sich das ausschließlichkeitsbasierte Innovationsermöglichungsrecht nicht in einer grundsätzlichen Wirkungskrise befindet.