Am 20.5.2019 verabschiedete der europäische Gesetzgeber zwei weitere Meilensteine des Europäischen Vertragsrechts: die Richtlinie über Verträge betreffend digitalen Inhalt und digitale Dienstleistungen (Digitale-Inhalte-RL) sowie die Warenkaufrichtlinie (Warenkauf-RL). Dieser Beitrag erklärt zunächst die rechtspolitische Bedeutung beider Richtlinien. Bei der Erläuterung des Inhalts stellt der Beitrag ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich der Regelung des Anwendungsbereichs und der zentralen Module der Vertragsmäßigkeit und der Gewährleistungsrechte dar. Dabei erfahren zwei der Bereiche, in denen die Richtlinien Neuland auf dem Weg zu einem Privatrecht der digitalen Wirtschaft betreten, nämlich der Erwerb von digitalem Inhalt mit Daten als Gegenleistung und die Behandlung von Waren mit digitalen Elementen, besondere Berücksichtigung. In der gesamten Darstellung wird aufgezeigt, inwiefern der Gesetzgeber die Kontinuität mit existierendem Recht wahrt und aus welcher Quelle Anleihen bei Änderungen gemacht werden.