Der deutsche Gesetzgeber treibt die Digitalisierung des richterlichen Arbeitsplatzes voran. Der Beitrag beleuchtet das Verhältnis des Einsatzes von E-Justice-Lösungen zur richterlichen Unabhängigkeit und lotet dessen Grenzen aus. Im Mittelpunkt steht die Einführung der E-Akte. Aber auch Digitalisierungsbestrebungen in deren Umfeld, wie die Einführung eines gemeinsamen Fachverfahrens im 16-Länder-Verbund oder die Möglichkeit zur Ausstaffierung des richterlichen Arbeitsplatzes mit Legal-Tech-Tools werden in den Blick genommen.