Egal ob der Bundespräsident NPD-Anhänger als „Spinner“ bezeichnet, eine Bundesministerin der AfD „die rote Karte“ zeigen will oder Oberbürgermeister Stellung „gegen rechts“ beziehen: In allen Fällen stellt sich die Frage, inwiefern sich staatliche Organe politisch äußern dürfen. Zahlreiche Judikate aus der jüngsten Vergangenheit belegen die Aktualität und Prüfungsrelevanz dieses Themas.