Der 2017 ins Grundgesetz eingefügte Art. 104c GG, der Bundesfinanzhilfen im Bildungsbereich regelt, wurde bereits im April 2019 geändert. [---] Im Beitrag werden die neuen Regelungen ausgelegt, kritisch diskutiert und zwei verfassungssystematisch vorzugswürdigen Alternativen gegenübergestellt.