Der ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsident und spätere Bundespräsident Roman Herzog hat in seiner Grundgesetzkommentierung mit zwei Sätzen den Wert, das Wesen und die Grenzen des parlamentarischen Frage‑ und Antwortrechts des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des Bundestages skizziert:„Die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung gehört herkömmlicherweise zum Wesen des parlamen ta rischen Regierungssystems . [...] Das Instrumentarium der Großen und Kleinen Anfragen sowie der Einzelfragen stellt nach allen praktischen Erfahrungen die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung so weit sicher, wie das durch Rechtsvorschriften überhaupt möglich ist.“ [---]