Die Zahl der für das Privatrecht relevanten Urteile der Unionsgerichte steigt und steigt. Diese Entwicklung hat erstmals für 2019 eine striktere Auswahl der in dem Jahresbericht vorgestellten Entscheidungen unumgänglich gemacht und zugleich eine Darstellung erleichtert, die deren Bedeutung gerecht wird. Berücksichtigt wurden Urteile, die eine Entwicklung der Rechtsprechung anzeigen oder sich durch die Kraft ihrer Aussage oder ihren Beitrag zur Dogmatik des Unionsrechts auszeichnen. Hierzu gehören im Jahr 2019 insbesondere Urteile der Großen Kammer des EuGH zu den Anforderungen des Unionsrechts an die Unabhängigkeit der Richter in den Mitgliedstaaten, zur Anwendbarkeit der Grundrechtecharta zwischen Privaten, zum Recht der Verbraucherverträge, zur Gleichbehandlung im Arbeitsrecht und zum Urheberrecht.