Im Jahre 2018 sind zahlreiche Entscheidungen des EuGH und des EuG ergangen, die für das Privatrecht von speziellem Interesse sind. Hervorzuheben sind insbesondere Entscheidungen zur unmittelbaren Anwendbarkeit von Grundrechten im Verhältnis zwischen Privaten und zum Datenschutzrecht. Ungleichbehandlungen wegen des Alters, der Religion und des Geschlechts waren Gegenstand weiterer Entscheidungen. Die Rechtsprechung zum Verbrauchervertragsrecht, zum harmonisierten Arbeitsrecht, insbesondere zum Urlaubsrecht, und zu den Rechten von Fluggästen liefert weitere Schwerpunkte. Schließlich beanspruchen Entscheidungen zum Markenrecht und zum Urheberrecht auch in diesem Jahr Aufmerksamkeit.