Beweisverbote im Zivilprozess stellen eine vielschichtige Thematik an derSchnittstelle von materiellem und Verfahrensrecht dar. Wegen den unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen und den immer weiter fortschreitenden Möglichkeiten der Datenerfassung werden sie auf in Zukunft eine bedeutsame und gegebenenfalls noch zentralere Rolle spielen. Dieser sachlichen Bedeutung der Thematik steht das Fehlen einer gesetzlichen Regelung gegenüber. Gleichwohl lassen sich durchaus sachangemessene, normativ verankerte und auch dogmatisch sorgsam begründete Lösungswege finden. Zentral ist es, bei den zahlreichen Fallvarianten eines Persönlichkeitsverstoßes zum einen die Abwägung auf ein solides Fundament zu stellen und zum anderen deren Ergebnis so unvorhersehbar wie möglich zu gestalten.