Die Beteiligung des Parlaments jenseits der in Art. 59 II GG vorgesehenen Partizipationsvorbehalte wird seit jeher mit Blick auf die Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages im parlamentarischen Regierungssystem als defizitär wahrgenommen; vor diesem Hintergrund greift ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf1 ein auch – im fachwissenschaftlichen Schrifttum geteiltes – politisches Unbehagen an der bisherigen Informationsvermittlung der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag bei Sachverhalten mit internationalem Kontext auf und sieht hier die Gefahr einer (faktischen) Beeinträchtigung des Grundsatzes der Gewaltenteilung durch die Internationalisierung; der Entwurf will dieser Gefahr mit einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer Vor- und einer Nachbereitungsdebatte mit einer Aussprache von mindestens 120 Minuten durch ein Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag im Rahmen der internationalen Beziehungen (IntZBBG) begegnen. [---]