Mehrere europäische Staaten haben jüngst einen nicht-binären Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht eingeführt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine solche Öffnung des Geschlechtersystems auch in anderen Staaten menschenrechtlich geboten ist und ob ein im Ausland begründeter Geschlechtsstatus im Inland anzuerkennen sind.