Drittstaatliche Investitionen in die EU befinden sich auf dem Vormarsch. Mit der sog. EU-Screening-VO hat der europäische Gesetzgeber daher einen Rahmen geschaffen, um eine bessere Koordinierung der nationalen Mechanismen zur Kontrolle drittstaatlicher Investitionen zu erreichen. Mit dem hier vorgestellten Gesetzentwurf macht sich der deutsche Gesetzgeber daran, die unionsrechtlichen Vorgaben aus der EU-Screening-VO in das deutsche AWG einzuführen. Inwieweit die angestrebten Änderungen im deutschen Außenwirtschaftsrecht einen effektiveren Schutz vor kritischen Investitionen erreichen können und ob dabei die Vorgaben des Europarechts gewahrt bleiben, ist Gegenstand dieses Beitrags.