Der primäre Zweck des Produktsicherheitsrechts, die Sicherheit und Gesundheit von Personen vor produktbezogenen Gefahren zu schützen, wird grundsätzlich durch einen umfassend verstandenen Sicherheitsbegriff (Safety) erreicht. Bei vernetzten Produkten mit IT-Schnittstellen (smart products) kann es bei der Fokussierung auf den Safety-Aspekt hingegen nicht sein Bewenden haben: Smart Products sind letztlich nur dann insbesondere für den Verwender bzw. Endverbraucher sicher, wenn darüber hinaus auch die IT-Sicherheit gewährleistet wird (Security). Während der Maßstab der Sicherheit im Sinne von Safety auch dank anerkannter Methoden zur Risikobewertung und technischer Normen grosso modo handhabbar ist, standen die Wirtschaftsakteure, die Konformitätsbewertungsstellen, die Marktüberwachungsbehörden und die Rechtspraxis bei der Security bislang vor einem kaum lösbaren Rätsel: Ob und wenn ja, inwieweit Security-Standards gesetzt werden müssen, war derart unklar, dass die Verkehrsfähigkeit kaum rechtssicher prognostiziert werden konnte. Mit dem kürzlich gefassten Beschluss des Ausschusses für Produktsicherheit werden jedenfalls national Leitplanken gesetzt, die fraglos Orientierung geben, ohne dass damit schon das letzte Wort gesprochen sein muss.