Durch die im Herbst 2019 erlassene EU-Whistleblowing-Richtlinie ist der deutsche Gesetzgeber aufgefordert, den Schutz für Hinweisgeber im öffentlichen wie privaten Sektor auf einen einheitlichen Mindeststandard zu heben. Der Rechtsakt enthält ein ausgewogenes Konzept für einen rechtspolitisch hoch kontroversen Regulierungskomplex. Die europäischen Vorgaben und verbleibenden Gestaltungs-spielräume sollten dazu genutzt werden, Whistleblowing zu einem wichtigen Element der nationalen Rechtsordnung zu machen.