Die zumindest aus Bürgersicht in vielen Bereichen der Verwaltung noch sehr überschaubaren Ergebnisse der allgemeinen "Digitalisierungsoffensive" beruhen nur zu einem geringen Teil auf rechtlichen Problemen. Vorhandene Gesetze sind vielfach idS "technologieneutral", dass sie den Einsatz von IKT ermöglichen, der auch nicht immer (spezial)gesetzlich geregelt sein muss. Auch die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen erweisen sich grundsätzlich als "digitalisierungs-freundlich", erfordern aber eine Flankierung durch grundrechtsschützende Gesetzgebung. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Verwaltungstätigkeit vollständig automatisiert auf der Basis von Algorithmen ablaufen soll. Schwerer wiegen tatsächliche Schwierigkeiten bei der Entwicklung der notwendigen Strukturen und der Akquise des notwendigen Sachverstands seitens der öffentlichen Verwaltung. [---]