Die legislative Korrektur von Rechtsprechung ist ein anerkanntes Instrument demokratisch legitimierter Hoheitsgewalt. In den Überlegungen soll auf der Grundlage einer aus Praxis und Theorie gespeisten Typologie höchstrichterlicher Gesetzgebung eine Systematik von Korrekturmodellen entwickelt werden, die über das erwartbare Instrument der formellen Änderung eines Richterspruchs durch den Gesetzgeber hinausgeht. Dabei ist zweierlei zu berücksichtigen: Zum einen ist im Blick zu halten, dass die rechtsetzende und die rechtsprechende Gewalt im Einzelfall nicht auf Abgrenzung ausgerichtet sind, sondern von sich aus die Verschränkung, möglicherweise sogar ein arbeitsteiliges Zusammenwirken suchen. Zum anderen ist die Abgrenzung von Rechtsetzung und Rechtsprechung von einer staatlichen Rechtsordnung aus gedacht und durch deren Rahmenbedingungen determiniert; an dieser Stelle soll der Rahmen in dem Sinn erweitert werden, dass die überstaatliche Höchstgerichtsbarkeit hinzuzudenken ist.