Das vom BGB-Gesetzgeber geschaffene Grundpfandrechtssystem ist durch den modernen Gesetzgeber namentlich durch den mit § 1192 Abs. 1a BGB verbundenen Systemeingriff deformiert worden. Es mangelt aber nicht nur an einer widerspruchsfreien Dogmatik der gesetzlichen Rechtsordnung, auch das in der Rechtswissenschaft erreichte Maß an dogmatischer Klarheit bezüglich des Rechtsgrundes von Hypothek und Grundschuld lässt zu wünschen übrig. Dem Rechtsgrundproblem widmet sich die vorliegende Abhandlung.