Mit der Corona-Pandemie wurde Home-Office auch für die Anwaltschaft zur Bürgerpflicht und heute nutzen praktisch alle Kanzleien verstärkt elektronische Akten, Conferencing Dienste oder das besondere elektronische Anwaltspostfach, um zu Hause oder unterwegs zu arbeiten. Diese (R)evolution anwaltlicher Tätigkeit erfolgte zunächst getrieben durch praktische Notwendigkeiten und häufig ohne vertiefte Auseinandersetzung mit daten- und berufsrechtlichen Anforderungen. Anwaltliche Sorgfalt und datenschutzrechtliche Verantwortung gebieten aber besonders in der Anwaltschaft, sichere und rechtskonforme Rahmenbedingungen im Home- oder Mobile-Office für die Kanzlei 2.0 zu schaffen.