Sieht man sich die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Verwaltungsrechts rechtsvergleichend näher an, so werden gemeinsame Ausgangspunkte, aber auch erhebliche Strukturunterschiede zwischen den beiden Rechtsordnungen deutlich: Die USA sind wie Deutschland ein demokratischer, föderaler Verfassungsstaat. Aber der Umgang mit dem Verfassungsrecht, das Regierungssystem und das Verhältnis des Bundes zu den Einzelstaaten sind doch deutlich anders.[---]