Die stetig wachsende Zahl nationaler Wirtschaftssanktionen gegen diverse ausländische Akteure hält Unternehmen weltweit in Atem. Der Streit um ihre Völkerrechtmäßigkeit ist so alt wie das Politikinstrument selbst. Ihm wird völkerrechtswidrige Extraterritorialität, Intervention sowie Menschenrechts- und WTO-Widrigkeit vorgeworfen. Einige dieser Zuschreibungen sind bloße außenpolitische Rhetorik, andere zeigen in der Tat die völkerrechtlichen Sollbruchstellen unilateraler Sanktionen auf.