Das Anfrageverfahren im Bereich der Sozialversicherung dient dazu, den Status von Personen als versicherungspflichtig abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige verbindlich zu klären. Den Beteiligten einer Geschäftsbeziehung soll ermöglicht werden, frühzeitig Rechtssicherheit über die Sozialversicherungspflicht des Auftragnehmers zu erreichen. In einer sich verändernden Arbeitswelt, in der hergebrachte Abgrenzungskriterien wie Weisungsabhängigkeit und Eingliederung neu interpretiert werden müssen, wächst das Bedürfnis nach einem Verfahren, das schnell Klarheit schafft. Auch bedeutet die Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status ein erhebliches Compliance-Risiko für Unternehmen. Hierauf reagieren aktuelle Reformbestrebungen.