Seit der Trihotel-Entscheidung aus dem Jahr 2007 sieht der BGH im existenzvernichtenden Eingriff eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Gesellschafter zum Nachteil ihrer GmbH. Ein Nachteil dieser Konzeption wird zumeist in der Unbestimmtheit des Tatbestands gesehen. Der vorliegende Beitrag soll Leitlinien zur Konkretisierung und Weiterentwicklung des anzulegenden Sittlichkeitsmaßstabs aufzeigen. Er findet seinen Ursprung in den Liquidationsvorschriften. So verstanden bietet die Existenzvernichtungshaftung ein dogmatisches Konzept, das nicht nur stimmig ist, sondern auch auf benachbarte und seit jeher kontrovers diskutierte Fallgruppen der Gesellschafterhaftung Anwendung finden kann, insbesondere auf die materielle Unterkapitalisierung.