Überall in Europa drängt Nachhaltigkeit mit Macht ins Privatrecht. Die Integration gelingt aber nur, wenn der Nachhaltigkeitsinput mithilfe vorhandener Institute und Strukturen privatrechtsintern verarbeitet werden kann. Der Beitrag skizziert anhand von zwei Beispielen - der Mängelgewährleistung und den Rechten betroffener third parties -, wo im deutschen und englischen Recht nachhaltigkeitssensible Rekonstruktionen möglich sind und wo sie an Grenzen stoßen.